S. 298–304
Ein Diskussionsbeitrag
Kurzlink
: https://www.waxmann.com/artikelART106463
.doi: https://doi.org/10.31244/dds.2025.04.05
Abstract
Seitdem Deutschland 2009 die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UNBRK) ratifiziert hat, gibt es auch in der Berufsausbildung Debatten zu Inklusion. Die hier zur Diskussion gestellten Reformvorschläge zur Gestaltung inklusiver Berufsausbildung stützen sich auf die UN-BRK und ihr grundlegendes Verständnis von „Diskriminierung“ (Art. 2 UN-BRK), Inklusion (Art. 24 UN-BRK) und den von den Staaten dazu zu treffenden „angemessenen Vorkehrungen“ (Art. 2 UN-BRK).
Schlagworte
UN-Behindertenrechtskonvention, Inklusion, Berufsausbildung, Diskriminierung
APA-Zitation
Enggruber R. (2025). Inklusive Berufsausbildung im Verständnis der UN-Behindertenrechtskonvention: Ein Diskussionsbeitrag. DDS – Die Deutsche Schule, 117(4), 298-304. https://doi.org/10.31244/dds.2025.04.05