Wolfgang Bott

Inklusion und Chancen(un)gleichheit

Eine Betrachtung anhand gerichtlicher Entscheidungen

Kurzlink: https://www.waxmann.com/artikelART104636
.doi: https://doi.org/10.31244/dds.2021.04.06

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Abstract

Der Beitrag stellt dar, inwieweit die Umsetzung der Inklusion durch die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit gefördert worden ist. Die Rahmenbedingungen sind bereits vor der Verabschiedung der UN-BRK maßgeblich durch die Entscheidung des BVerfG vom 18.10.1997 bestimmt worden. Die sich darauf berufenden Entscheidungen der Verwaltungsgerichte lassen nicht erwarten, dass eine inklusive Beschulung in jedem Fall gerichtlich durchgesetzt und die nach der Beschlussfassung der BRK in der Öffentlichkeit geweckten Erwartungen kurzfristig realisiert werden können. Insbesondere die Bezugnahme auf den Haushaltsvorbehalt (Art. 4 Abs. 2 BRK) wird eine schnelle Umsetzung eher erschweren. Die gerichtlichen Verfahren sichern zwar die rechtsstaatlich gebotene Chancengleichheit auf der Verfahrensebene. Die materielle Chancengleichheit bemisst sich aber individuell nach den Vorgaben des Art. 3 GG.

Schlagworte
Inklusion, UN-BRK, Chancengleichheit, Rechtsprechung

APA-Zitation
Bott W. (2021). Inklusion und Chancen(un)gleichheit : Eine Betrachtung anhand gerichtlicher Entscheidungen. DDS – Die Deutsche Schule, 113(4), 433-441. https://doi.org/10.31244/dds.2021.04.06