Karl Dieter SchuckWulf Rauer

Konsequenzen und Anregungen aus EiBiSch für die Weiterentwicklung der inklusiven Schule – nicht nur in Hamburg

Kurzlink: https://www.waxmann.com/artikelART103907
.doi: https://doi.org/10.31244/dds.2019.04.10

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Abstract

Zum zehnten Jahrestag der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention werden der Stand der Entwicklung der Inklusion in der Bundesrepublik kritisch beleuchtet und aus dem abgeschlossenen Evaluationsvorhaben „EiBiSch“ (Evaluation der Implementation inklusiver Bildung in Hamburger Schulen) Anregungen für die weitere Schulentwicklung abgeleitet. Die aktuelle Datenlage zur Unterrichtung behinderter Schüler*innen in allgemeinen Schulen und Sondersystemen zeigt, dass eine merkliche Inklusionsentwicklung in der Bundesrepublik noch nicht stattgefunden hat. Mit EiBiSch wurden unterschiedliche Hemmnisse auf dem Weg zu einer inklusiven Schule deutlich. Hervorgehoben wird, dass sehr viel konsequenter als bisher klassische Orientierungen verwaltungstechnischen und pädagogischen Handelns überwunden werden müssen, um der zunehmenden Heterogenität der Schülerschaft in der allgemeinen Schule unter dem Erfordernis der Inklusion gerecht werden zu können.

Schlagworte
UN-Behindertenrechtskonvention, Inklusion, Segregation, kategoriale Diagnostik, lernprozessbegleitende Diagnostik, Heterogenität der Schülerschaft , Klasse als System, Hemmnisse und Gelingensbedingungen der Inklusionsentwicklung

APA-Zitation
Schuck, K. & Rauer W. (2019). Konsequenzen und Anregungen aus EiBiSch für die Weiterentwicklung der inklusiven Schule – nicht nur in Hamburg. DDS – Die Deutsche Schule, 111(4), 479-494. https://doi.org/10.31244/dds.2019.04.10