Jochen PrümperTom SchneebergAlina Marie Prümper

Durchführungsobjektivität von EVALOG: Macht es einen Unterschied, ob in Kleinstbetrieben Arbeitgeber(innen) oder Kolleg(inn)en die Evaluierung psychischer Belastung durchführen?

Kurzlink: https://www.waxmann.com/artikelART104845
.doi: https://doi.org/10.31244/zfe.2022.01.04

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Abstract

In Kleinstbetrieben können Arbeitgeber(innen) die Arbeitsplatzevaluierung (Gefährdungsbeurteilung) psychischer Belastung auf zuverlässige und fachkundige Beschäftigte des eigenen Betriebes delegieren. In diesem Beitrag wird der Frage nachgegangen, inwieweit die wahrgenommene Gebrauchstauglichkeit, die Verständlich- und Handhabbarkeit bei der Durchführung einer Arbeitsplatzevaluierung, die emotionale Reaktion sowie die Beurteilung der psychischen Belastung selbst von dem Umstand beeinfl usst wird, ob diese von Arbeitgeber(inne)n oder Kolleg(inn)en durchgeführt wird (Versuchsleiterartefakt). An der Studie nahmen im Rahmen eines quasi-experimentellen Forschungsdesigns im Feld an 19 Arbeitsplatzevaluierungen in ebenso vielen Kleinstbetrieben 46 Proband(inn)en teil; davon 19 als Evaluierende (12 Arbeitgeber(innen) und sieben Kolleg(inn)en) sowie 27 als Beschäftigte. Die Ergebnisse zeigen: Beschäftigte beurteilen die Gebrauchstauglichkeit sowie die Verständlich- und Handhabbarkeit nicht signifi kant unterschiedlich, aber sie zeigen positivere emotionale Reaktionen, wenn Kolleg(inn)en in der Rolle als Evaluierende das Verfahren durchführen.

Schlagworte
Arbeitsplatzevaluierung, psychische Belastung, Gebrauchstauglichkeit, Versuchsleiterartefakt

APA-Zitation
Prümper, J., Schneeberg, T. & Prümper A. (2022). Durchführungsobjektivität von EVALOG: Macht es einen Unterschied, ob in Kleinstbetrieben Arbeitgeber(innen) oder Kolleg(inn)en die Evaluierung psychischer Belastung durchführen?. Zeitschrift für Evaluation, 21(1), 55-75. https://doi.org/10.31244/zfe.2022.01.04