Sebastian StarkJohanna Lochner

Die Mittel aus dem „Gute-KiTa-Gesetz“ sozial- und bildungsorientiert einsetzen

Ein konzeptioneller Vorschlag am Beispiel Thüringen

Kurzlink: https://www.waxmann.com/artikelART104275
.doi: https://doi.org/10.31244/dds.2020.04.09

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Abstract

Zum 1. Januar 2019 trat das Gesetz zur „Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ (KiQuTG) in Kraft , das unter der Bezeichnung „Gute-KiTa-Gesetz“ bekannt wurde. Im Beitrag wird die These vertreten, dass die durch dieses Gesetz bereitgestellten Mittel erstens gezielt und prioritär für die Verbesserung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität in Kindertageseinrichtungen genutzt werden sollten. Zweitens wird argumentiert, dass nur durch eine einrichtungs- und sozialraumbezogene Konzentration der Ressourcen wirksame Effekte hinsichtlich des Ausgleichs sozial bedingter Nachteile in Bezug auf Bildungs- und Teilhabechancen zu erwarten sind. Ein entsprechender Vorschlag wird am Beispiel Thüringen erläutert. Fördermodelle dieser Art sollten auch als Signal an den schulischen Bereich verstanden werden, da schon länger auf Effekte unterschiedlicher sozialräumlicher Ausgangslagen von Schulen hingewiesen wurde.

Schlagworte
Gute-KiTa-Gesetz, soziale Ungleichheit, Bildungsungleichheit, Teilhabe von Kindern, Qualität in Kindertageseinrichtungen

APA-Zitation
Stark, S. & Lochner J. (2020). Die Mittel aus dem „Gute-KiTa-Gesetz“ sozial- und bildungsorientiert einsetzen: Ein konzeptioneller Vorschlag am Beispiel Thüringen. DDS – Die Deutsche Schule, 112(4), 469-482. https://doi.org/10.31244/dds.2020.04.09