Harald Freiling

Kostengünstige Vertretungsverträge statt berufsqualifizierender Seiteneinstiege – eine Problemskizze am Beispiel des Landes Hessen

Kurzlink: https://www.waxmann.com/artikelART104272
.doi: https://doi.org/10.31244/dds.2020.04.06

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Abstract

Dass mit steigendem Lehrkräftemangel immer mehr Seiteneinsteiger*innen eingestellt werden, ist in den letzten Jahren zunehmend thematisiert und kritisiert worden. Sie verfügen in der Regel nicht über schulpädagogische Qualifi kationen, werden aber dennoch mit hoher Stundenzahl im Unterricht eingesetzt. Allerdings wird ihnen eine berufsbegleitende Qualifizierung geboten, mit der sie eine pädagogische Fachausbildung bis hin zur Gleichstellung mit einem Zweiten Staatsexamen nachholen sollen (vgl. den Beitrag von Driesner & Arndt in diesem Heft ). Die kritische Auseinandersetzung mit der Arbeitssituation dieser Gruppe übersieht aber nur zu leicht, dass es daneben eine ebenfalls große Gruppe von unausgebildeten „Vertretungskräft en“ gibt, die in der Schule unter noch schlechteren Bedingungen und ohne jede Qualifi kations- und berufliche Lebensperspektive unterrichten. Das Ausmaß und die Bedingungen der Beschäftigung dieser Gruppe und deren Auswirkungen auf den Unterricht sind Gegenstand des folgenden Beitrags, der sich auf das Bundesland Hessen konzentriert. Es gibt diese „Vertretungslehrkräfte“ aber auch in anderen Bundesländern, beispielsweise in Berlin, wo sie als „Lehrkräft e ohne volle Lehrbefähigung“ (LovL) bezeichnet werden. Da diese Vertretungskräft e in der Statistik der Kultusministerkonferenz nicht erfasst werden, gibt es jedoch keinen Überblick über ihre bundesweite Verbreitung. Deshalb behandeln wir ihre Problemlage zunächst im Rahmen einer länderspezifischen Fallstudie.

Schlagworte
Lehrkräftemangel, Hessen, Vertretungsverträge, prekäre Beschäftigung, Quereinstieg, Gleichstellung (mit einem Lehramt), Unterrichtsqualität

APA-Zitation
Freiling H. (2020). Kostengünstige Vertretungsverträge statt berufsqualifizierender Seiteneinstiege – eine Problemskizze am Beispiel des Landes Hessen. DDS – Die Deutsche Schule, 112(4), 428-438. https://doi.org/10.31244/dds.2020.04.06